Canon scheitert in Patentstreit mit Pelikan
- 06.12.2007
- Lieferanten
- red.
Der japanische Konzern hatte vor dem Landgericht Düsseldorf eine Schadensersatzklage eingereicht, weil Pelikan unter anderem das Patent DE 69417353 verletzt haben soll. Das Patent soll dem Hersteller eine angebliche Erfindung sichern, die durch eine „t-förmige“ Anordnung der Kammern die Breite von Druckpatronen mit drei Farben reduziert. Pelikan hatte die Löschung des Patents beantragt, weil dies nach Ansicht des Unternehmens keine Erfindung darstellt.
Das Bundespatentamt hatte das Patent bereits 2004 für nichtig erklärt, wogegen Canon Berufung einlegte. Der X. Zivilsenat des BGH hat diese Berufung nun zurückgewiesen. Ob der Erfolg Pelikan hilft, bleibt fraglich. Vor Kurzen erst hatte der BGH die Bestandskraft eines weiteren Canon-Patents bestätigt, auf das der japanische Konzern seine Schadensersatzansprüche stützt. Mit einem Ende des Rechtsstreits ist im kommenden Frühjahr zu rechnen.
Kontakt www.canon.de, www.pelikan.de