Rechtsstreit Brother gegen Pelikan geht weiter
- 14.07.2010
- Lieferanten
- Werner Stark
Brother versuche, so die Pelikan-Presseinfo, „Pelikan und andere Drittanbieter vom Patronenmarkt für seine wichtigen Druckertypen zu verdrängen“. Bei Pelikan-Patronen, die zu Originalpatronen von Brother des Typs LC1100/LC980 kompatibel sind, meint der Druckerhersteller, dass die von Pelikan hergestellten und vertriebenen Tintenpatronen ein europäisches Patent sowie ein deutsches Gebrauchsmuster verletzen würden. Aus diesem Grund hat Brother am 17. Mai 2010 zwei Anträge auf einstweilige Verfügung gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG gestellt, denen das Landgericht Düsseldorf am 19. Mai 2010 gefolgt ist, „ohne der Pelikan Vertriebsgesellschaft vorheriges rechtliches Gehör zu gewähren“, so die Firmeninfo. Pelikan hat einen sofortigen Lieferstopp sowie die Einstellung sämtlicher Werbemaßnahmen bezüglich der betroffenen Patronentypen veranlasst.
Pelikan hat gegen diese beiden einstweiligen Verfügungen Widerspruch eingelegt. Dabei macht das Hannoveraner Unternehmen im Wesentlichen geltend, dass den strittigen Schutzrechten weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt. Pelikan hat in der Zwischenzeit Löschungsklage erhoben sowie Einspruch eingelegt. Laut der Pressemitteilung gehöre es „zu Pelikans Prinzipien, das geistige Eigentum Dritter zu respektieren und bei der Produktentwicklung eigene technische Lösungen umzusetzen“.
Kontakt: www.pelikan.de, www.brother.de