Pelikan meldet „Etappensieg“
- 16.03.2012
- Lieferanten
- Werner Stark
Brother hat am 8. März 2012 beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 4. Juli 2011 zurückgenommen, der darauf gerichtet war, den Vertrieb einer von Pelikan neu entwickelten Ersatzpatrone in Deutschland wegen angeblicher Verletzung des deutschen Gebrauchsmusters DE 20 2008 017 957 zu verbieten (Az.: I-2 U 89/11). Die Antragsrücknahme erfolgte, nachdem der Patentsenat des OLG Düsseldorf in der mündlichen Verhandlung unter anderem Zweifel am Rechtsbestand des Gebrauchsmusters geäußert hatte.
Mit der Antragsrücknahme verliert das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15. September 2011, mit dem Pelikan zunächst der Vertrieb der neuen Patrone untersagt worden war, seine Wirkung. In einem parallelen Verfügungsverfahren zu dem Gebrauchsmuster DE 20 2008 017 955 hatte das Landgericht Düsseldorf bereits am 15. September des vergangenen Jahres entschieden, dass dieses Gebrauchsmuster durch die neue Patrone ebenfalls nicht verletzt werde (Az: 4b O 114/11). Gegen dieses Urteil hatte Brother keine Berufung eingelegt. In den beiden Hauptsacheverfahren zu den vorgenannten Verfügungsverfahren ist derzeit ein Termin zur mündlichen Verhandlung im April 2013 anberaumt.
Kontakt: www.pelikan.com, www.brother.de,