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Brother klagt gegen Pelikan und Geha

Der Druckerhersteller Brother hat wegen geltend gemachter Schutzrechtsverletzungen zwei einstweilige Verfügungen gegen Pelikan und Geha, die zu Brother-Geräten kompatible Tintenpatronen vertreiben, erwirkt.

Die Verfügungen wurden am 11. September vom Landgericht Düsseldorf im Eilverfahren gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft und German Hardcopy erlassen. Damit hat Brother geltend gemacht, dass Pelikan und Geha mit einem Teil ihrer kompatiblen Tintenpatronen die gewerblichen Schutzrechte des Druckerherstellers verletzen. Die Verfügung untersagt beiden Alternativ-Herstellern den Verkauf von derartigen Tintenpatronen. Im Juni bereits hatte Brother Abmahnungen an vier Hersteller kompatibler Patronen versandt, darunter Pelikan und Geha. Die Abmahnungen beruhten auf der geltend gemachten Verletzung von zwei geschützten Gebrauchsmustern. Zwei Unternehmen stellten den Verkauf von Tintenpatronen ein, eigenen Angaben zufolge bereits vor der Anmahnung. Pelikan und Geha haben die Möglichkeit, hiergegen Berufung einzulegen.

„Brother respektiert die gewerblichen Schutzrechte anderer Unternehmen. Gleichzeitig verteidigt Brother in gerechtfertigter Weise sein geistiges Eigentum und unternimmt die erforderlichen Schritte gegen dessen Verletzung“, teilte der Druckerhersteller mit. In der Öffentlichkeit werde sich das Unternehmen auch weiterhin nachdrücklich für die Verwendung von Original-Verbrauchsmaterialien einsetzen und diese bewerben, um auf diese Weise die optimale Funktionsfähigkeit aller Erzeugnisse für einen langen Zeitraum sicherzustellen.

Kontakt: www.brother.de, www.pelikan.de, www.geha.de

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