Samsung gewinnt Rechtsstreit um nachgebaute Toner-Kartuschen
- 17.12.2014
- Lieferanten
- red.
Samsung hatte Klage wegen der Verletzung von zwei Patenten bei illegal nachgebauten Tonerkartuschen eingereicht. Dabei handelt es sich um neu hergestellte, unlizenzierte, nicht originalen Tonerkartuschen für die Farbdruckerserien „CLP-310/320“ und „CLP-360“. Das Landgericht München I hat nun geurteilt, dass die betreffenden Reseller durch den Verkauf der illegal nachgebauten Tonerkartuschen, die mit Samsung Druckern kompatibel sind, zwei Patente des Unternehmens verletzt haben. Die Urteile basieren auf einer Verletzung des jeweiligen Anspruchs 1 der deutschen Teile der europäischen Patente von Samsung (EP 2 325 701 und EP 2 256 559).
Mit den Gerichtsurteilen wird den Resellern untersagt, die betreffenden Tonerkartuschen in Deutschland weiter zu vertreiben. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Reseller an Samsung eine Ausgleichszahlung für den entstandenen materiellen Schaden leisten müssen und die Prozesskosten zu tragen haben. Gegen die Urteile (Az. 7 O 25647/13, 7 O 26661/13 bis 7 O 26669/13 und 7 O 26671/13) kann noch Berufung eingelegt werden.
„Samsung setzt sich für einen fairen und offenen Wettbewerb am Markt ein. Das bedeutet für uns, dass wir jene Partner und Reseller besonders schützen müssen, die Produkte herstellen, denen unsere Kunden vertrauen,“, so Sung Won Song, Senior Vice President of Strategy Marketing and Sales, Printing Solutions Business, Samsung Electronics. „Wir wollen mit unserem Vorgehen sicherstellen, dass die Rechte und Interessen unserer Kunden gewahrt werden und dass unser geistiges Eigentum geschützt bleibt.“
Kontakt: www.samsung.de, www.justiz.bayern.de