Patentrecht: Canon erwirkt einstweilige Verfügung gegen tintenzeile.de-Betreiber
- 20.12.2017
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- red.
Die einstweilige Verfügung beruht auf der Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP 2 087 407 von Canon in Bezug auf eine Trommeleinheit und eine Prozesskartusche. Diese Kartusche ersetzen die Patronenmodelle „HP CE505X“ und „HP CF226A“, die mit HP Laserdruckern kompatibel sind.
New Time Trade wird beschuldigt patentrechtsverletzende Kartuschen über Amazon angeboten und vertrieben zu haben. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagten haben die Möglichkeit, Einspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen. Canon kann die Entscheidung nach dem Service des PI bei den Anbietern durchsetzen.
Kontakt: www.canon.de, www.amazon.de, www.tintenzeile.de