Samsung geht gegen illegale Nachbauten vor
- 21.08.2014
- Lieferanten
- Stefan Syndikus
Am 21. Juli hatte das Landgericht München I auf Antrag von Samsung einstweilige Verfügungen gegen sechs Reseller erlassen. Bei den Verfahren gegen die betreffenden Reseller geht es um den Vertrieb und die Distribution von illegal nachgebauten Tonerkartuschen – das heißt neu hergestellten, unlizenzierten, nicht originalen Tonerkartuschen. Mit den juristischen Schritten wolle Samsung nicht nur das geistige Eigentum des Unternehmens schützen, sondern auch die Rechte und Interessen der Kunden sowie der Unternehmen schützen, die umweltfreundliche, wiederaufgearbeitete Tonerkartuschen herstellen und vertreiben.
Die in den einstweiligen Verfügungen streitgegenständlichen nachgebauten Tonerkartuschen betreffen die Druckerserien „CLP-310“/„CLX-3170“, „CLP-320“/„CLX-3180“, „CLP-365“/„CLX-3305“, „Xpress M2825“/„2875“ und „ProXpress M4025“/„4075“. Die betroffenen Reseller können gegen diese Gerichtsbeschlüsse Widerspruch einlegen.
Kontakt: www.samsung.de