Staufen soll erhalten werden
- 24.01.2014
- Lieferanten
- Werner Stark
Durch Beschluss des Amtsgerichts (Insolvenzgericht) Rottweil vom 21. Januar 2014 wurde in dem Insolvenzverfahren über die Vermögen der Staufen GmbH & Co. KG sowie der Werola Krepp- und Buntpapierfabrik GmbH & Co. KG jeweils ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Diese haben entschieden, dass der Geschäftsbetrieb beider Unternehmen im eröffneten Insolvenzverfahren fortgeführt werden soll. Beide sollen ihren Kunden damit auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der gewohnten Weise mit ihren Produkten zur Verfügung stehen. So sei laut einer Pressemitteilung insbesondere gewährleistet, dass Staufen und Werola ihre Produkte auch zum Schulanfangsgeschäft 2014 anbieten können.
Parallel dazu haben die genannten vorläufigen Gläubigerausschüsse Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich als vorläufigen Insolvenzverwalter mit der Aufnahme eines Interessentenprozesses beauftragt. Ziel sei laut Presseinfo „der Erhalt der beiden in Insolvenz befindlichen Unternehmen“. Wie bereits berichtet hatten Staufen und Werola am 13. Dezember 2013 einen Insolvenzantrag gestellt.
Kontakt: www.staufen.com, www.schleich-kollegen.de