Sony setzt sich gegen Online-Händler durch
- 26.03.2010
- Lieferanten
- Jörg Müllers
Das Unternehmen geht einer Pressemitteilung zufolge weiter „mit aller Konsequenz und allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ gegen irreführende Internetangebote und widerrechtlich in Deutschland eingeführte Produkte vor.So seien kürzlich erneut eine Unterlassungserklärung sowie eine Einstweilige Verfügung gegen zwei Internethändler erwirkt worden. Eines der beiden Unternehmen hatte Sony Produkte ohne die obligatorische Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register sowie ohne jeglichen Hinweis auf eine deutsche Bedienungsanleitung und der fehlenden Angabe auf eine lediglich einjährige Garantie, die nicht im Europäischen Wirtschaftsraum eingefordert werden kann, im Internet angeboten und damit gegen die in Deutschland geltenden rechtlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen verstoßen. Ein weiterer Internethändler gab an, Sony Produkte sofort liefern zu können, ohne diese jedoch vorrätig zu haben. Gegen das Unternehmen wurde eine Einstweilige Verfügung erwirkt.
Mit der Einführung des Sony Partner-Programms am 1. April will Sony den qualifizierten beratenden Handel sowohl stationär als auch online durch dedizierte Leistungskriterien beim Verkauf noch gezielter unterstützen.
Kontakt: www.sony.de