Canon geht auch gegen tintenalarm.de vor
- 29.07.2014
- Lieferanten
- Michael Smith
Konkret betrifft das Verfahren, das vor dem Landgericht in Düsseldorf verhandelt wird, das europäische Patent mit der Nummer EP2087407, das sich auf Tonerkartuschen bezieht, die auch in HP-Laserdrucker zum Einsatz kommen und in denen die Verbindung zwischen der Bildtrommeleinheit mit der Antriebseinheit des Druckers mit einem bestimmten beweglichen Kupplungsstück ausgebildet ist.
Weitreichende Konsequenzen
Leider habe man sich nicht im Vorfeld mit Canon über eine für beide Seiten akzeptable Unterlassungserklärung einigen können, erklärt Thomas Zenkel, Inhaber des in Aurachtal ansässigen Supplies-Spezialisten, in einem Blog-Beitrag auf tintenalarm.de. „Dass gerade wir als Verfechter von Rebuilt-Tonern und Gegner der Toner-Klone von Canon abgemahnt wurden, enttäuscht uns sehr. Wenn ein Recyceln der betreffenden Tonerkartuschen nicht ohne den Austausch der OPC (Bildtrommel) zulässig wäre, könnten wir diese Tonerkartuschen unter Umständen nicht mehr anbieten. Das wäre auch aus der Sicht des Umweltschutzes sehr ärgerlich.“
Kontakt: www.tintenalarm.de, www.canon.de