Patentrecht: Samsung geht erfolgreich gegen Toner-Reseller vor
- 30.10.2015
- Lieferanten
- red.
Die Händler hatten kompatible Toner für die Samsung-Kartusche CLP-620 (Aktenzeichen 7 O 18276/14, 7 O 18277/14, 7 O 18278/14 und 7O 18279/14) verkauft. Mit ihrem Urteil bestätigen die Richter, dass die vertrieben Tonerkartuschen gegen den deutschen Teil des europäischen Samsung-Patent EP 1 975 744 verstoßen, und untersagten den weiteren Vertrieb der Produkte. Zudem müssen die seit 24. Juli 2013 verkauften Kartuschen dieses Typs zurückgerufen werden.
Um wen genau es sich bei den betroffenen Händlern handelt wurde nicht bekannt. Diese haben jedoch noch die Möglichkeit Widerspruch gegen das Urteil einzulegen. Aktuell ist zudem ein Einspruchsverfahren gegen das Samsung-Patent vor dem Europäischen Patentamt anhängig.
Kontakt: www.samsung.de, www.justiz.bayern.de