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HBS fürchtet Mehrkosten für Händler

  • 01.07.2013
  • Monitor
  • Stefan Syndikus

Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur verpflichtenden Rücknahme von Elektro-Altgeräten für Händler. Noch besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu erwirken.

Die Bundesregierung will bis 14. Februar 2014 die EU-WEEE-Richtlinie (waste of electrical and electronical equipment) in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie sieht dabei für die Rücknahme von Elektro-Altgeräten im Einzelhandel vor, dass Geschäfte mit mindestens 400 Quadratmetern Elektroverkaufsfläche alle Elektro-Kleingeräte (Kantenlänge kleiner als 25 cm) zurücknehmen müssen, auch wenn kein neues Gerät gekauft wird (so genannte 0:1-Rücknahme). Für alle Geschäfte soll grundsätzlich gelten, dass beim Kauf eines neuen Geräts für alle Händler eine Rücknahmepflicht für das alte besteht (so genannte 1.1-Rücknahme). "Dies ist logistisch und wirtschaftlich kaum machbar", kritisiert der Handelsverband Bürowirtschaft und Schreibwaren (HBS). Die Rücknahmepflicht werde den Einzelhandel durch die notwendige Bereitstellung der Rücknahmelogistik (Mengenmeldungen, beraubungssichere Behältnisse, Personalschulung, Gefahrgutbestimmungen) massiv finanziell belasten. Der Verband fordert deshalb den Handel zur Teilnahme an einer Umfrage auf, die vom Handelsverband Deutschland (HDE) organisiert wird. Damit soll die vor der Tür stehende Rücknahmepflicht im Handel für einen Teil der alten Elektrogeräte noch abgewendet werden.

An der anonymen Umfrage können Händler noch bis 31. Juli teilnehmen.

 

Hier geht's zur Online-Umfrage.

Kontakt im HDE: Stephan Rabl, Referent für Umwelt, Tel. 030-72 62 50 26, rabl@hde.de, www.hde.de

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