Neue Kennzeichnung für Lampen und Leuchten
- 01.08.2013
- Monitor
- Stefan Syndikus
Die EU hat die Händler dazu verpflichtet, das EU-Energielabel aktiv bei ihren Lieferanten anzufordern. Ebenso hat die EU identische Stichtage für Lieferanten und Händler festgelegt und damit dem Handel keine Übergangsfrist für die Umsetzung gegeben. „Damit ist der Handel gut beraten, sofort in die Umsetzung der neuen Vorgaben einzusteigen, um auch das Risiko von Abmahnungen zu begrenzen“, empfehlen die Handelsverbände HDE und BVT in ihrer Broschüre „Das neue EU-Energielabel für Lampen und Leuchten“. Das neue EU-Energielabel können die Lieferanten dem Handel zukünftig in Papierform in der Leuchtenverpackung mitliefern oder elektronisch als digitale Datei zusenden. Ebenso können Hersteller das EU-Energielabel nur auf Anforderung der Händler - zum Beispiel per Download - zur Verfügung stellen.
Von der Verordnung 874/2012 sind alle Glühlampen, inklusive Halogenlampen, Leuchtstofflampen, LED-Lampen betroffen. Regal- und Lagerware, die vor dem 1. September in Verkehr gebracht wurden, dürfen Händler aber noch unbegrenzt abverkaufen. Wollen Händler Lampen und Leuchten bewerben, müssen sie in den Anzeigen und Werbekatalogen neben der Hersteller- und Produktbezeichnung auch die Energieeffizienzklasse angeben.
Kontakt: www.einzelhandel.de; www.bvt-ev.de