Batteriegesetz tritt in Kraft
- 01.12.2009
- Monitor
- Michael Smith
Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes (UBA) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist über die UBA-Internetseite zu erreichen.
Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist.
Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind:
Vertriebsverbot für cadmiumhaltige Gerätebatterien, Einrichtung eines zentralen BattG-Melderegisters, herstellereigene Rücknahmesysteme bedürfen der behördlichen Genehmigung, verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien, Kennzeichnungs- und Hinweispflichten.
Weitere Informationen zum Batteriegesetz und dem BattG-Melderegister gibt es unter www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg/index.htm
„Mit diesem Gesetz wird der Handel einmal mehr in die Pflicht genommen, seinem Hersteller auf die Finger zu sehen anstatt dies den Marktüberwachungsbehörden zu überlassen“, meint Volker Wessels, Referent beim Bundesverband Bürowirtschaft (BBW). „Er muss im Register selbst nachsehen, ob der Hersteller der Batterien ordnungsgemäß registriert ist. Wenn nicht, übernimmt der Händler automatisch die Haftung für die Rücknahme der Batterien, die er verkauft.“
Kontakt: www.umweltbundesamt.de, www.bbw-online.de