Haftstrafen für Druckersupplies-Fälscher
- 02.04.2014
- Monitor
- Stefan Syndikus
Im Juni 2012 hatte die Polizei in Obertshausen bei Frankfurt am Main eine Fälscherwerkstatt für Tonerkartuschen ausgehoben. Drei Männer hatten gewerbsmäßig Tonerkartuschen selbst befüllt und als Original auf den Markt gebracht. Die Produkte waren auf den ersten Blick nicht vom Originalprodukt zu unterscheiden, Kartonagen und selbst die Hologramme, die von den Herstellern als Sicherheitsmerkmal aufgebracht werden, wurden gefälscht. Das Material für die gefälschten Leerkartuschen und Hologramme bezogen die Männer von chinesischen Herstellern, erklärte Alexander Becker, Pressesprecher beim Amtsgericht Offenbach gegenüber BusinessPartner.
Hersteller Brother war auf den Hersteller aus Obertshausen aufmerksam geworden, da die Produkte zu extrem günstigen Preisen auf den Markt gekommen waren. Mittels einer verdeckten Bestellung konnte Brother die Produkte näher untersuchen und feststellen, dass es sich tatsächlich nicht um Originale sondern um Fälschungen handelte. Brother erstattete Anzeige und trat in dem Strafprozess als Nebenkläger auf.
Die beteiligten drei Männer wurden jetzt wegen gemeinschaftlichen Betrugs und des Verstoßes gegen das Markengesetz in 38 Fällen schuldig gesprochen – und zu Haftstrafen auf Bewährung sowie gemeinnütziger Arbeiten verurteilt. Das Urteil für die zwei Firmeninhaber lautete auf zwei Jahre Haft, ausgesetzt für vier Jahre auf Bewährung sowie 500 Studen gemeinnützige Arbeit, der Lagerleiter wurde zu einer Haft von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt für vier Jahre auf Bewährung, sowie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Die Firmen in Obertshausen haben mittlerweile Insolvenz angemeldet.
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Kontakt: www.ag-offenbach.justiz.hessen.de