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Gegen überzogene Abmahnungen im Web

Der Hightech-Verband Bitkom fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. Ein aktueller Mustertext auf der Website hilft bei der Widerrufsbelehrung.

„Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden“, so Bitkom-Präsident Dieter Kempf in Berlin. „Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden.“ Oft würden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Der Bitkom unterstütze daher eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen.

Der jährliche Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen beträgt laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters „Trusted Shops“ im Durchschnitt 5300 Euro. Jeder zweite Händler sehe sich durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. „Leider entsteht der Eindruck, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht werden“, erklärt Kempf. So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Dabei werde die Unsicherheit vieler vornehmlich kleiner Online-Händler ausgenutzt. „Gerade im Online-Handel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße“, betont Kempf. Neben einer gesetzlichen Einschränkung der Abmahnungen hält Bitkom daher auch eine umfassende Aufklärung der Händler für nötig. Ein häufiger Grund für Abmahnungen sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit Online-Kunden die Ware zurückgeben dürfen. Bitkom empfiehlt Händlern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es ist im Internet kostenfrei verfügbar unter www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_388.html.

Kontakt: www.bitkom.org

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