Geschenkgutscheine immer drei Jahre gültig
- 04.02.2008
- Monitor
- Jörg Müllers
Die Richter sahen keinen Grund, warum die gesetzliche Frist von drei Jahren von dem Unternehmen unterschritten werden könne. Amazon hatte den vorzeitigen Verfall der Gutscheine mit dem übermäßigen Verwaltungsaufwand begründet, der durch lange ungenutzte Gutscheine entstehe.
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