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Geschenkgutscheine immer drei Jahre gültig

  • 04.02.2008
  • Monitor
  • Jörg Müllers

Geschenkgutscheine dürfen nicht schon nach einem Jahr verfallen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht München und wies damit die Berufung des Internethändlers Amazon gegen ein früheres Urteil ab.

Die Richter sahen keinen Grund, warum die gesetzliche Frist von drei Jahren von dem Unternehmen unterschritten werden könne. Amazon hatte den vorzeitigen Verfall der Gutscheine mit dem übermäßigen Verwaltungsaufwand begründet, der durch lange ungenutzte Gutscheine entstehe.

Kontakt: www.amazon.de

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