Elektroaltgerätegesetz: Deutsche Umwelthilfe leitet Rechtsverfahren gegen Amazon ein
- 04.08.2016
- Monitor
- red.
Der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Fall dokumentiert, in dem ein Kunde mit der Begründung, der Mixer sei nicht bei Amazon erworben worden, abgewiesen wurde. Der Verein kritisiert nicht nur Amazon, auch andere Handelsunternehmen informierten „falsch oder überhaupt nicht“ über die neuen Verbraucherrechte. An die Adresse des Umweltbundesamts gerichtet fordert der Verein eigenständige Kontrollen zur Durchsetzung der Rücknahmepflichten.
Amazon beteuerte, es handele sich um Einzelfälle. Man halte sich „selbstverständlich“ an alle gesetzlichen Vorgaben der WEEE-Richtlinie und nehme Elektro- oder Elektronikaltgeräte zurück, teilte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber BusinessPartner PBS mit. Durch die Mitgliedschaft bei der „stiftung elektro-altgeräte register“ (EAR) stelle man die sichere Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sicher. Die DUH hat jetzt ein Rechtsverfahren eingeleitet und verlangt von Amazon die Unterzeichnung einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“.
Seit dem 24. Juli gilt in Deutschland eine Rücknahmeverpflichtung für den Handel, wonach dieser kostenlos und in zumutbarer Entfernung kaputte Elektro- und Elektronikgeräte zurücknehmen muss. Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos bei Händlern zurückgegeben werden, die auf mehr als 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Und es gilt auch für Produkte, die an anderer Stelle gekauft wurden.
Kontakt: www.duh.de www.amazon.de/recycling www.stiftung-ear.de/oere