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EU-Vergaberecht soll einfacher werden

Die EU-Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge sollen bis Ende des Jahres revidiert werden: Innovativer, sozialer und ökologischer Mehrwert sollen berücksichtigt und mittleren und kleineren Unternehmen gefördert werden.

Die EU-Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge sollen revidiert werden, um kleineren Unternehmen die Teilnahme zu erleichtern, meinte das Parlament in einer Ende Oktober verabschiedeten Entschließung. Zudem sollen öffentliche Auftraggeber Angebote nicht nur auf Grundlage des niedrigsten Preises auswählen, sondern auch den innovativen, sozialen und ökologischen Mehrwert berücksichtigen. Die Kommission wird bis Ende des Jahres einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag vorlegen.

Öffentliche Aufträge machen rund 17 Prozent des EU-BIP aus. Der bestmögliche Einsatz von Steuergeldern ist gerade in Krisenzeiten entscheidend, um die Wirtschaft anzukurbeln und neue Jobs zu schaffen, heißt es in der von Heide Rühle (Grüne, DE) vorbereiteten Entschließung. Der Text gibt die Position des Parlaments im Vorfeld eines Kommissionsvorschlags zur umfassenden Revision der derzeitigen Vergaberegeln vor. Da die Teilnahme an Ausschreibungen derzeit aufgrund der Regeln des öffentlichen Vergaberechts oft mühsam und kostspielig ist, schlagen Abgeordnete zudem einen „elektronischen Vergabeausweis“ vor, durch den der notwendige Verwaltungsaufwand für Überprüfungen für Unternehmen verringert werden soll. Er gilt als Nachweis, dass das jeweilige Unternehmen EU-Regeln des öffentlichen Vergaberechts einhält.

Darüber hinaus soll die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert werden. Die stärkere Unterteilung von Aufträgen würde KMU eine größere Chance zum Bieten geben, meinen die Abgeordneten. Die Kommission soll auch bewerten, „ob weitere Regeln für die Vergabe von Unteraufträgen erforderlich sind, beispielsweise für die Festlegung einer Verantwortungskette, um insbesondere zu vermeiden, dass als Unterauftragnehmer auftretende KMU schlechteren Bedingungen unterliegen als denjenigen, die auf den Hauptauftragnehmer anwendbar sind, an den der öffentliche Auftrag vergeben wurde.“

Kontakt: www.europarl.europa.eu/de

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