Recht: Surfen während der Arbeitszeit
- 05.07.2007
- Monitor
- red.
Selbst wenn die private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag untersagt ist, befanden die Richter eine Kündigung für rechtens. Das Surfen muss allerdings eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen. Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, hängt nach Auffassung der Richter auch von der Versäumung bezahlter Arbeitszeit oder von der Gefahr einer Rufschädigung des Arbeitgebers ab.
Kontakt: www.bundesarbeitsgericht.de