REACH-Kandidatenliste veröffentlicht
- 05.11.2008
- Monitor
- Werner Stark
Damit haben die Verbraucher jetzt offiziell das Recht, gemäß Artikel 33 REACH Anfragen zu den Inhaltsstoffen in den Erzeugnissen an den Handel oder direkt an Hersteller/Lieferanten zu stellen. Die Beantwortung muss innerhalb von 45 Tagen unentgeltlich erfolgen.
Die Liste umfasst derzeit 15 Inhaltsstoffe, die bereits zu deklarieren sind, wenn diese einen Anteil von mindestens 0,1 Prozent an einem Artikel erreichen. Mehr zum Thema REACH erfahren sie in einem Hintergrundbericht in der November-Ausgabe von BusinessPartner PBS. Die "Kandidatenliste" ist auf der ECHA-Website zu finden.
Kontakt: www.echa.europa.eu