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Infos zu "Betreibertarife für Kopiergeräte"

Der Handelsverband Bürowirtschaft (HBS) informiert in einem Merkblatt über die seit dem 1. Januar geltende Betreibervergütung für Unternehmen, die Kopierer für Dritte bereithalten.

Denn diese sind gesetzlich verpflichtet neben der Gerätevergütung gemäß §§ 54 ff. UrhG, die im Zusammenhang mit dem Kaufpreis entrichtet wird, eine jährlich Abgabe zu zahlen, falls die Geräte auch für entgeltliche Kopien Dritter verwendet werden. Der Betreibervergütung unterliegen Geräte in Unternehmen, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Vervielfältigen liegt, beispielsweise Copyshops. Ferner sind alle Kopiergeräte, mit denen Kopien für beziehungsweise vom Kunden gemacht werden, betroffen. Hinzu kommen alle Münz- und Wertkartenkopierer sowie Kopiergeräte in Schulen, Hochschulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie öffentlichen Bibliotheken.

Betreiber sind verpflichtet, per Meldebogen unaufgefordert jährlich oder bei Inbetriebnahme eines tarifpflichtigen Gerätes vollständige und korrekte Auskünfte über die Nutzung und die Einordnung des Geräts schriftlich an die VG Wort zu erteilen.

Anders als in der Vergangenheit, gibt es im neuen Tarif, keine Unterscheidung mehr zwischen unterschiedlichen Geschwindigkeitsklassen der Kopiergeräte. Auch die Frage, ob es sich um ein Farb- oder ein Schwarz-Weiß-Gerät handelt, ist nicht mehr relevant. Die selten gewordenen Tarifklassen G und P wurden im Tarif E (Einzelhandel und sonstige Betreiber) mit zusammengefasst. Dadurch müssen nur noch die Anzahl der Kopiergeräte am jeweiligen Standort und die Lage des Betriebs gemeldet werden. Die Tarife für 2013 und 2014 stellen eine Mischkalkulation der bisher ausdifferenzierten Geräteklassen dar, was für die Einzelhandelsbetriebe insbesondere bei Farbgeräten sogar zu einer Ermäßigung gegenüber den bisherigen Tarifen führt.

20 Prozent Nachlass für HBS-Mitglieder

Alle HBS-Mitglieder einschließlich der Händlern in den dem HBS angeschlossenen Verbundgruppen Büroring, EK/servicegroup, InterES, Prisma und Soennecken erhalten einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent, müssen aber unbedingt bei Mitgliedschaft HBS ankreuzen.

Weitere Informationen zu den Urheberrechtsabgaben für Kopiergeräte sowie zur Betreibervergütung stehen auch auf der HBS-Website zur Verfügung.

Kontakt: www.buerowirtschaft.de, www.vgwort.de

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