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Gericht lehnt Kopier-Abgaben auf PCs ab

Der BGH hat pauschale Urheberrechtsabgaben auf PCs für unrechtmäßig erklärt. Die Karlsruher Richter urteilten in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Fujitsu Siemens Computers.

Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch PCs mit Abgaben belegen. „Diesem zweifelhaften Versuch, Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt“, kommentiert August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom. Im Dezember 2007 hatte der BGH bereits entschieden, dass Pauschalabgaben auf Drucker unrechtmäßig sind.

Die VG Wort hatte pro verkauften PC 30 Euro Abgaben gefordert. Sie führte für den Zeitraum ab 2001 ein Musterverfahren gegen FSC, dem sich zahlreiche Hersteller angeschlossen haben. Laut Bitkom lehne die Branche die Forderung der VG Wort aus grundsätzlichen Erwägungen ab. „Die allermeisten Anwender nutzen PCs überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren – etwa, um Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten“, erklärt Scheer.

Kontakt: www.bitkom.de

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