Servicepaket für REACH-Kundenanfragen
- 06.10.2008
- Monitor
- Susanne Fuchs
Die Kompaktinformation des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) und des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels (BVT) beinhaltet Mustertexte zur Kommunikation mit Lieferanten und Kunden. „Ob die angekündigten Kampagnen von Umwelt- und Verbraucherverbänden im Handel nun wirklich kommen oder nicht, der Nonfood-Einzelhandel aller Unternehmensgrößenklassen ist mit der HDE/BVT-Praxishilfe auf der sicheren Seite und spart damit Zeit und Geld. Verkäuferinnen und Verkäufer können souverän auf die Anfragen ihrer Kunden reagieren und ihr Unternehmen zeigt damit Kompetenz in Umwelt- und Verbraucherfragen“, erklärt Willy Fischel, BVT-Geschäftsführer. Voraussichtlich ab dem 22. Oktober 2008 erhalten Verbraucher das Recht, im Einzelhandel nach „besorgniserregenden Inhaltsstoffen“ in Nonfood-Produkten zu fragen. Die in der Europäischen Chemikalienverordnung REACH (Art. 33) vorgesehene „Verbraucherinformationspflicht“ verpflichtet dann jeden Einzelhändler, eine entsprechende Kundenanfrage an seinen Lieferanten weiterzuleiten und die Antwort seinem Kunden innerhalb von 45 Tagen mitzuteilen.