Neue Regelungen im Batterie-Geschäft
- 07.07.2009
- Monitor
- Werner Stark
Das "Gesetzt zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren" dient der Umsetzung der europäischen Batterie-Richtlinie und löst die deutsche Batterie-Verordnung ab. Neben der bisher auch vorgesehenen Rücknahmepflicht von Altbatterien durch den Handel müssen sich laut Information des Bundesverbands Bürowirtschaft (BBW) die Hersteller und Importeure zukünftig für alle Fahrzeug-, Industrie- und Gerätebatterien, die sie in den Verkehr bringen, für Deutschland beim Umweltbundesamt registrieren. Der Handel darf ab dem 1. März 2010 keine Batterien mehr vertreiben, die von nicht registrierten Herstellern stammen.
Zu den Neuerungen gehört auch das Stoffverbot von Cadmium. Gerätebatterien dürfen mit Ausnahme von schnurlosen Elektrowerkzeugen so gut wie kein Cadmium mehr enthalten; cadmiumhaltige Gerätebatterien, die vor dem 1. Dezember 2009 auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht worden sind, dürfen abverkauft werden.
Kontakt: www.buerowirtschaft.info