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Hersteller zu Abgaben auf Drucker verpfichtet

  • 07.07.2014
  • Monitor
  • Stefan Syndikus

Der Bundesgerichtshof hat über rückwirkend anfallende Urheberrechtsabgaben für PC und Drucker entschieden und sie für rechtens erklärt, ihre Höhe wurde jedoch nicht festgelegt.

Die Entscheidung betrifft den Zeitraum von 2001 bis 2007. Die Richter des BGH hatten entschieden, dass es bei einer abgabenpflichtigen Kopie auf Papier nicht darauf ankommt, ob die Vorlage digital oder analog ist. Entscheidend ist, in welcher Gerätekombination PC, Drucker und Scanner in der Vergangenheit verwendet worden sind. Dabei ist nur das Gerät abgabenpflichtig, das am deutlichsten zum Kopieren bestimmt ist. Bei der Kombination mit dem PC ist das der Scanner oder der Drucker. Die Abgaben auf Scanner sind unstrittig und wurden bereits bezahlt. Darüber hinaus ist laut BGH auch der PC allein abgabenpflichtig, wenn darauf digitale Kopien von Bildern und Texten legal angefertigt werden.

Die Richter sind mit ihrem Urteil der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefolgt. Der EuGH hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass reprographische Vervielfältigungen nicht nur mit einem Kopierer gemacht werden, sondern auch mit einer Gerätekette von PC und Drucker, wenn diese Geräte miteinander verbunden sind. Weiter hatte der EuGH klargestellt, dass die Vervielfältigung auf Papier erfolgen und der gesamte Kopiervorgang von einer einzigen Person vorgenommen werden muss.

Die Urheberrechtsabgaben auf PC und Drucker werden von der VG Wort gefordert. Diese erhebt unter anderem auch Abgaben auf Faxgeräte, Scanner und Kopierer. Damit soll das legale Kopieren von Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Verlangt werden Abgaben zwischen 10 Euro und 300 Euro je verkauftem Drucker in Deutschland für die Jahre 2001 bis 2007. Insgesamt geht es dabei allein bei Druckern um eine Summe von mehr als 900 Millionen Euro.

Seit dem Jahr 2008 gilt ein neues Gesetz, auf dessen Basis 5 Euro bis 12,50 Euro pro Drucker anfallen. Diese Abgabe ist heute im Kaufpreis enthalten. Auch für den PC haben sich die Gerätehersteller Anfang des Jahres mit den Verwertungsgesellschaften auf Abgaben für die Zeit ab 2011 zwischen 4 Euro und 13,19 Euro pro PC geeinigt, die sämtliche legalen reprographischen und audio-visuellen Vervielfältigungen abgelten. Dieser Vertrag ermöglicht aus Sicht des Bitkom vorübergehend Planungssicherheit für die Betroffenen bis zur erforderlichen Neuregelung des Systems der urheberrechtlichen Abgaben.

Kontakt: www.bitkom.org

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