Neues Gesetz stellt höhere Anforderungen
- 07.12.2011
- Monitor
- Stefan Syndikus
Das Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Durch das neue ProdSG wird die Marktüberwachung durch genaue Vorgaben für die Zahl der Kontrollen verschärft und vereinheitlicht. Das bedeutet, dass alle deutschen Bundesländer bei der Marktüberwachung einheitlich verfahren und dass es auch bei den Kontrollen in der EU 27 kein Ungleichgewicht mehr gibt. Stärker in die Pflicht genommen werden durch das neue Produktsicherheitsgesetz auch die Importeure von Verbraucherprodukten. Sie müssen das GS-Zeichen auf Produkten in Zukunft intensiver hinterfragen und sich entsprechende Unterlagen zeigen lassen, erklärte der TÜV Süd. Der Handel ist nun noch stärker als früher dafür verantwortlich, nichts auf dem Markt bereitzustellen, von dem er aufgrund seiner Erfahrung oder anderer Informationen wissen muss, dass es nicht den Anforderungen entspricht. Erweitert wurden zudem die Voraussetzungen, unter denen das GS-Zeichen für Produkte vergeben werden kann. „Die neuen Regelungen stärken alle Wirtschaftsakteure, die verantwortungsbewusst mit dem GS-Zeichen umgehen“, lautet das Fazit von Joachim Birnthaler, dem Sprecher der Geschäftsführung des TÜV Süd.
Das GS-Zeichen steht für „Geprüfte Sicherheit“. Es hat sich seit seiner Einführung als Instrument für Information der Verbraucher bewährt. Der TÜV Süd erklärte, das GS-Zeichen habe hinsichtlich des Verbraucherschutzes eine höhere Aussagekraft als die CE-Kennzeichnung. Während die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung von Produkten auf einer reinen Selbstauskunft der Hersteller beruht, setzt das freiwillige GS-Zeichen die umfassende Prüfung durch eine akkreditierte GS-Prüfstelle - einen unabhängigen Dritten - voraus. Diese Kontrolle umfasst nicht nur die Prüfung eines so genannten Baumusters, sondern auch die Kontrolle der Produktionsstätte und des dort implementierten Qualitätsmanagementsystems.
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