Neues Reisekostenrecht beschlossen
- 08.02.2013
- Monitor
- Stefan Syndikus
Nachdem Ende letzten Jahres der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen worden war, nahm nun der Bundesrat dessen Einigungsvorschlag an. Für die Verpflegungskosten-Mehraufwendungen gibt es nur noch zwei Pauschalen: Für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit und auch bei Dienstreisen ohne Übernachtung und einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden gibt es eine Pauschale von zwölf Euro. An Tagen, an denen man 24 Stunden unterwegs ist, bleibt es bei einer Pauschale von 24 Euro. Bisher lag die Pauschale bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden bei sechs Euro, bei mindestens 14 Stunden gab es zwölf Euro und bei mindestens 24 Stunden pro Tag 24 Euro.
Kontakt: www.bundesrat.de