BGH stärkt Rechte der Versandhandelskunden
- 08.07.2010
- Monitor
- red.
Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschluß im Fernabsatz widerrufen bei Einhaltung der Frist und ohne Angabe von Gründen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher daraufhin auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, so entschied der BGH in Karlsruhe am 7. Juli.
Nach Angaben des Handelsblatts geht das aktuelle Karlsruher Urteil auf eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zurück. Die Verbraucherschützer hatten in einem Musterverfahren das Versandhaus Heine darauf verklagt, von seinen Kunden keine Versandpauschale von 4,95 Euro mehr zu verlangen, wenn die ursprüngliche bestellte Ware innerhalb der Frist zurückgegeben wird. Versandunternehmen müssen nun nach dem Urteil im Falle der Rücksendung der Ware die ursprünglich erhobenen Lieferkosten dem Kunden zurückerstatten.
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