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EU-Gerichtshof: Abgabe auf Drucker rechtens

  • 08.07.2013
  • Monitor
  • Stefan Syndikus

Der Europäische Gerichtshof hält es für gerechtfertigt, dass auf Drucker und Computer Abgaben erhoben werden, da mit ihnen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden können.

Wie der Gerichtshof der Europäischen Union am 27. Juni entschieden hat, sind solche Abgaben grundsätzlich rechtens, da auf diese Weise die Inhaber von Urheberrechten einen „gerechten Ausgleich“ erhalten. Die Abgabe kann sowohl für einen Computer wie auch für einen Drucker verlangt werden, auch wenn nur beide Geräte zusammen eine Kopie erstellen können. Allerdings dürfe die Abgabe für mehrere Geräte zusammen „nicht substanziell“ von jener Abgabe abweichen, die für ein einzelnes Gerät erhoben wird.

Anlass für das Urteil waren Anfragen des Bundesgerichtshofes zur urheberrechtlichen Vergütungspflicht. Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2007 und im Oktober 2008 eine Vergütungspflicht zunächst abgelehnt, dann hatte aber das Bundesverfassungsgericht sämtliche Entscheidungen aufgehoben und an den Bundesgerichtshof zur Klärung verwiesen. Seit 1. Januar 2008 ist Rechtslage, dass auch für Computer und Drucker eine Urheberrechtsabgabe fällig wird. Die VG Wort, die Verwertungsgesellschaft, die Urheber und Verleger urheberrechtlich geschützter Werke vertritt, verlangt, dass Canon, Epson, Fujitsu, Hewlett-Packard, Kyocera und Xerox Auskunft über die Art und die Mengen der seit 2001 verkauften Drucker erteilen. Ferner verlangt sie, dass Kyocera, Epson du Xerox verpflichtet sind, an sie eine Vergütung für die zwischen 2001 und 2007 in Deutschland vertriebenen PCs, Drucker und Plotter zu entrichten. Nach der Entscheidung der Europäischen Gerichtshofes wird das Verfahren nun beim Bundesgerichtshof fortgeführt werden.

Kontakt: www.curia.europa.eu; www.vgwort.de; www.bitkom.org

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