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Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen bleibt laut IWH auch im August auf niedrigem Niveau. (Bild: Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle)
Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen bleibt laut IWH auch im August auf niedrigem Niveau. (Bild: Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle)

Ausgesetzte Antragspflicht: Zahl der Insolvenzen bleibt niedrig

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ist im August nochmals kräftig gesunken. Laut Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) wurden im vorigen Monat 697 Personen- und Kapitalgesellschaften als insolvent gemeldet.

Das waren 22 Prozent weniger als im Juli und 26 Prozent weniger als im August 2019. Anders als in den Vormonaten ist jedoch auch die Anzahl der betroffenen Arbeitskräfte deutlich gesunken. Die Analyse des IWH zeigt, dass die zehn Prozent der größten Unternehmen, deren Insolvenz im August gemeldet wurde, insgesamt 13 500 Personen beschäftigen. Im Vormonat waren es noch 23 600, zu Jahresbeginn hingegen nur etwa 6 700 pro Monat. Zwischen der Antragstellung und der im Insolvenztrend abgebildeten endgültigen Bekanntmachung der Insolvenzeröffnungsentscheidung durch die Gerichte liegen im Durchschnitt jedoch zwei bis drei Monate.

„Die von der Regierungskoalition für die Zeit ab Oktober beschlossene teilweise Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit wird zu einem moderaten Anstieg der Insolvenzantragstellungen führen,“ sagt Steffen Müller, der die IWH-Abteilung Strukturwandel und Produktivität und die dort angesiedelte Insolvenzforschungsstelle leitet. Da die Antragspflicht bei Überschuldung weiter ausgesetzt bleibt und auch andere Staatshilfen weiterlaufen, sei im Herbst noch nicht mit einem vollständigen Aufholeffekt bei den Insolvenzanträgen zu rechnen. Basierend auf der Zahl der Insolvenzanträge bis einschließlich August prognostiziert Müller für die nächsten beiden Monate eine Stabilisierung der im IWH-Insolvenztrend erfassten endgültigen Insolvenzbekanntmachungen auf niedrigem Niveau.

Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert der IWH-Insolvenztrend jeden Monat einen belastbaren Befund zum bundesweiten Insolvenzgeschehen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Ergebnisse weisen nur geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben. Der IWH-Insolvenztrend ist deshalb ein verlässlicher Frühindikator. Für seine Analysen wertet das IWH die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen. Für die Erweiterung des Trends um eine Vorschau des Insolvenzgeschehens will das IWH künftig auch auf die Insolvenzantragstellungen zurückgreifen.

Kontakt: www.iwh-halle.de 

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