EC-Gebühren könnten sinken
- 09.04.2014
- Monitor
- Stefan Syndikus
Das Bundeskartellamt hatte die bislang bestehende Vereinbarung als Wettbewerbsbeschränkung gewertet: Bislang zahlen Händler in Deutschland für jeden Zahlungsvorgang mit der Girocard (früher EC-Karte) ein einheitliches Entgelt an die Bank, die die Girocard ausgegeben hat. Dieses Entgelt wird von den Bankenverbänden gemeinsam festgelegt und beträgt einheitlich 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber acht Cent. „Ein einheitlich durch die Banken festgelegtes Entgelt beschränkt den Wettbewerb. Es gibt dafür auch keine Rechtfertigung“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Große Handelsketten oder Mineralölkonzerne mit ihren Tankstellen seien schon längst ausgeschert und hätten mit den Banken Rabatte für Transaktionen an ihren Kassen ausgehandelt. Derartige Verhandlungen sind aber nun auch für kleine Händler über ihre jeweiligen Netzbetreiber möglich. Durch den Systemwechsel werden nun die Voraussetzungen für Preiswettbewerb geschaffen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erwartet spürbare Kosteneinsparungen für die Endkunden, denn da der Kunde am Ende die Gebühren mitbezahle, werde auch er entlastet.
Kontakt: www.bundeskartellamt.de