Handel bleibt oft auf Entsorgungskosten sitzen
- 09.09.2009
- Monitor
- Jörg Müllers
Der Verband empfiehlt den Handelsunternehmen daher, sich von den Lieferanten in Bezug auf die Transportverpackungen die Teilnahme an der Branchenlösung Bürowirtschaft bei Interseroh bestätigen lassen oder darauf zu bestehen, dass die Transportverpackung wieder abgeholt oder die Entsorgungskosten erstattet werden. Denn Händler, bei denen diese Verpackung anfällt, hätten einen Rechtsanspruch darauf, dass der Lieferant diese zurücknimmt oder ihm die mit der Entsorgung entstehenden Kosten erstattet. Um dies unbürokratisch und mit insgesamt geringstem Aufwand zu organisieren, hatte die Branche vor über zehn Jahren ein eigenes System entwickelt, das von Interseroh betrieben wird. Die Abholung der Verpackung erfolgt durch regionale Entsorger, ein Händler muss nur darauf achten, dass dieser mit Interseroh abrechnet. Einen Teil der Kosten muss der Händler zunächst selbst zahlen und sich das Geld vom Lieferanten erstatten lassen. Üblicherweise erfolgt dies über eine Pauschale von zumeist einem Prozent auf den Nettowarenwert automatisch mit Abzug auf der Rechnung. Der BBW betont, dass letztlich immer die die Lieferanten in der Verantwortung bleiben. Deshalb sei es unerlässlich, die Solvenz und das rechtskonforme, nachhaltige Handeln seines Dienstleisters zu prüfen, um nicht in die Gefahr einer Doppelzahlung zu geraten.
Kontakt: www.buerowirtschaft.info