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Jetzt elektronisches Zertifikat für Elster beantragen

  • 09.11.2012
  • Monitor
  • Stefan Syndikus

Vom kommenden Jahr an müssen alle über Elster übermittelten Daten authentifiziert übermittelt werden, dann tritt die geänderte Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in Kraft.

Bislang können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen als elektronische Steuererklärungen mit dem Verfahren Elster ohne Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 müssen (Vor-)Anmeldungen aufgrund einer Änderung der bundeweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zwingend authentifiziert übermittelt werden. Nicht authentifizierte (Vor-)Anmeldungen werden nur noch bis einschließlich 31. Dezember 2012 von den Finanzämtern in Deutschland angenommen.

Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dieses erhält man durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, sich schon jetzt zu registrieren und die Steuererklärungen authentifiziert zu übermitteln. Das Zertifikat kann auch für weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden.

Weitere Informationen zur verpflichtenden Authentifizierung sind unter www.elster.de in der „Benutzergruppe“ Unternehmer bzw. Arbeitgeber abrufbar. Ein Merkblatt in Form einer PDF-Datei zur Neuregelung für Unternehmer und Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2013 findet sich auch auf der Internet-Seite des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

Kontakt: www.finanzamt.bayern.de/lfst

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