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Recht: Urteil gegen Postwurfsendungen

Unerwünschte Werbung in im Briefkasten ist rechtswidrig – dies hat aktuell ein Gericht in Lüneburg entschieden. Dies könnte weitreichende Konsequenzen haben.

Das Landgericht Lüneburg hat in dem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass das Zustellen von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers „ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ sei. Es sprach zudem von einer „unzumutbaren Belästigung“. Geklagt hatte Rechtsanwalt Henning Grewe aus Lüneburg gegen die Deutsche Post DHL. Er hatte „trotz mehrerer Schreiben an die Post“ weiterhin Ausgaben der Post-Werbesendung „Einkauf aktuell“ erhalten. Das Gericht drohte im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld bis 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten an (Aktenzeichen: 4 S 44/11).

Das Gericht erkannt dabei auch, dass das Urteil dazu führen könne, „dass die bisher bekannte Form der Postwurfsendung nicht mehr möglich sein wird“. Wegen dieser grundsätzlichen Bedenken ließ die Kammer die Revision zu. Der Fall könnte demnach demnächst den Bundesgerichtshof beschäftigen.

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