Handel soll Elektroschrott organisieren
- 10.03.2015
- Monitor
- red.
Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks will mit dem neuen Vorstoß größere Fachgeschäfte und Online-Händler per Gesetz verpflichten, alle Elektrogeräte zurückzunehmen, gleichgültig wo das Gerät ursprünglich gekauft worden ist. Kleinere Elektrogeräte wie Handys können laut dem Gesetzentwurf auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes beim Händler der Wahl abgegeben werden. Große Geräte wie Fernseher, Drucker, Monitore usw. muss der Händler dagegen nur annehmen, wenn der Kunde ein neues Gerät kauft. Laut dem Regelwerk haben große Elektronikartikel mindestens eine Kantenlänge von 25 Zentimetern und mehr. Die neue Regelung soll für Geschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Internet-Händler gelten.