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Reform im Insolvenzrecht geplant

Eine Reform im Insolvenzrecht könnte für Unternehmer mehr Rechtssicherheit bringen. Demnach sollen die Anfechtungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Ein Referentenentwurf zur Reform des Anfechtungsrechts nach der Insolvenzordnung wurde nun vom Bundesjustizministerium an die Länder und Fachgremien mit der Gelegenheit und Aufforderung zur Stellungnahme geschickt, informiert die Bremer Inkasso. „Dieser Schritt ist mehr als überfällig“, so dazu der erste Kommentar von Bernd Drumann, Geschäftsführer der Kanzlei. Nach § 133 Abs. 1 der Insolvenzordnung ist unter anderem eine Zahlung des Schuldners anfechtbar, wenn er sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Insolvenzantrag mit dem Vorsatz erbracht hat, seine Gläubiger zu benachteiligen, und der Empfänger diesen Vorsatz kannte.

Drumann kritisiert, dass auf dieser Basis Urteile gefällt wurden, denen zufolge Unternehmer die Gelder, die sie nach Meinung der Gerichte zu Unrecht vom Schuldner erhalten hatten, nebst Zinsen auch noch nach vielen Jahren an den Insolvenzverwalter erstatten mussten. Besonders mittelständische und kleine Unternehmen könne dieses, so wörtlich, „Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung“ ohne Not in die Pleite treiben: „Deshalb bleibt zu hoffen, dass die vorgeschlagene Reform nun bald Gesetz wird – und dass die Gerichte dann auch ihre Entscheidungspraxis tatsächlich ändern und nicht nach Mitteln und Wegen suchen, im missverstandenen Interesse ‚der Gläubiger‘ (oft eher des Verwalters und seiner Vergütung) die Anfechtbarkeit selbst alltäglicher, letztlich unverdächtiger Vorgänge doch zu begründen“, erläutert Drumann.

Kontakt: www.inkasso.de 

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