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Kopierer-Abgabe auf Drucker erneut abgelehnt

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat die pauschale Urheberrechtsabgabe auf Drucker für unrechtmäßig erklärt. Dennoch bleibt die Rechtslage weiter unklar.

Die Karlsruher Richter haben in einem Musterprozess gegen die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) entschieden, die von den Herstellern zwischen zehn bis 300 Euro Vergütung pro Drucker fordert. Nach dem BGA-Urteil muss Marktführer HP keine Abgaben für den Verkauf von Druckern an die VG Wort abführen. "Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren", sieht sich auch Bitkom-Chef Bernhard Rohleder durch das Urteil in seiner Meinung bestätigt. Für Scanner und Multifunktionsgeräte müssen bereits Urheberrechtsabgaben abgeführt werden. Eine Doppelbelastung sei laut Rohleder "inakzeptabel". Die BGA-Richter folgten in ihrem Urteil dem Oberlandesgericht Düsseldorf, das bereits bei Prozessen im Januar und Anfang November zugunsten von Canon, Epson, Kyocera Mita und Xerox entschieden hatte. Die Rechtslage bleibt vorerst aber weiter unklar. Der Grund dafür ist die Urheberrechtsnovelle, die am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, und die reichlich Interpretationsspielraum bietet, für welche Geräte Abgaben fällig werden.

Kontakt: www.bitkom.org

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