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Wieviel Fußball am Arbeitsplatz ist erlaubt?

  • 11.06.2010
  • Monitor
  • Jörg Müllers

Während der Fußball-WM stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage, wie sie mit fußballbegeisterten Arbeitnehmern umgehen sollen. Arbeitsrechtliche Tipps geben die Personalexperten von Haufe-Lexware.

Einen Anspruch auf Fußball am Arbeitsplatz haben Arbeitnehmer natürlich grundsätzlich nicht. Deshalb dürfen Arbeitnehmer ohne Erlaubnis des Arbeitgebers in der Regel während der Arbeitszeit auch keine WM-Spiele im Fernsehen verfolgen. Radiohören ist je nach Tätigkeit erlaubt, da man einerseits zuhören und andererseits weiterarbeiten kann. Verfolgt der Arbeitnehmer die WM via Live-Stream oder Live-Ticker im Internet kann das allerdings je nach Regelung der privaten Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellen. Haufe-Lexware rät daher, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer besprechen sollten, was während der WM am Arbeitsplatz erlaubt ist und was nicht.

Kontakt: www.haufe.de

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