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Tonerstaub erneut in der Diskussion

  • 12.02.2013
  • Monitor
  • Stefan Syndikus

Vor dem Landessozialgericht in Darmstadt wird gegenwärtig der Fall eines ehemaligen Mitarbeiters der Bundespolizei verhandelt, der seine Berufsunfähigkeit auf Vergiftungen durch Tonerstaub zurückführt.

Die südhessische Tageszeitung Darmstädter Echo berichtete am 29. Januar unter der Überschrift „Mein Körper ist vergiftet“ ausführlich über den Fall. Als Vervielfältiger hatte der Mann vor mehr als zehn Jahren in einem Raum gearbeitet, in dem zugleich zwei Kopierer und ein Hochleistungsdrucker aufgestellt waren. Nach zahlreichen Arztbesuchen, Operationen und Reha-Maßnahmen wegen Atemwegserkrankungen, Schilddrüsenkrebs und der Nervenkrankheit Polyoneuropathie wurde er 2004 berufsunfähig geschrieben. Die Unfallkasse des Bundes lehnte es jedoch ab, seine Beschwerden als Berufskrankheit anzuerkennen. Vor dem Sozialgericht in Fulda klagte der Mitarbeiter dagegen – in erster Instanz mit Erfolg. Vor dem Gericht der zweiten Instanz nahm auch ein Unternehmer Stellung, der mehr als 25 Jahre lang mehrere Copyshops im Rhein-Main-Gebiet betrieben hatte. Der Mann wurde 1996 wegen eines Gehirntumors operiert – bei den Untersuchungen stellten die Ärzte eine erhöhte Belastung mit Schwermetallen fest. Auch seine Frau, die im Unternehmen mitgearbeitete hatte, wurde krank und leidet heute unter Multipler Sklerose. Das Darmstädter Echo zitiert den ehemaligen Copyshop-Betreiber mit den Worten: „Es gibt nie eine Akutkrankheit, aber langfristig kommen die Erkrankungen. Ich kenne über ein Dutzend Leute aus der Branche mit schwersten Gesundheitsschäden – zum Teil mit Todesfolge.“

Kontakt: www.echo-online.de

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