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Gerichtsbeschluss zu Luxus-Füller im Bundestag

Die Verwaltung des Bundestages muss nach einem Urteil offen legen, welche Bundestagsabgeordnete sich auf Kosten der Steuerzahler besonders teure Füllfederhalter und Kugelschreiber bestellt haben sollen.

Laut einem Bericht in „Welt Online“ hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass ein Journalist Auskunft über den Bezug der noblen Schreibgeräte erhalten soll. Hintergrund der Geschichte ist, dass jedes Mitglied des Bundestags pro Jahr bis zu 12 000 Euro für Büro- und Geschäftskosten abrechnen kann. Der besagte Journalist hatte vor einem Jahr von der Parlamentsverwaltung erfahren, dass sich 115 Abgeordnete Schreibgeräte der Firma Montblanc im Gesamtwert von 68 888 Euro bestellt hatten. Er wollte nun auch wissen, wer die Besteller waren. Doch Namen gab die Verwaltung nicht heraus, weshalb er vor Gericht zog.

Das Verwaltungsgericht stellte zwar fest, dass die Bundestagsverwaltung rechtswidrig gehandelt habe, weil sie die Daten nicht herausgegeben hat. Allerdings dürfe die Behörde ihre Entscheidung noch einmal selbst überdenken - unter den Vorgaben des Gerichts, so der Bericht. Deswegen solle die Verwaltung alle 617 Abgeordneten des 16. Bundestages anschreiben und sie nach ihrer Zustimmung fragen. Nur wenn die Abgeordneten einwilligen, werden ihre Abrechnungen offen gelegt. Insgesamt geht es bei dem Streitthema längst nicht nur um teure Füllfelderhalter und Kugelschreiber. Auch über Digitalkameras und iPads auf den Abrechnungslisten der Abgeordneten will der Kläger Auskunft haben. So wird vermutet, dass sich die Abgeordneten jeweils am Ende der Legislaturperiode teure Gegenstände von dem noch nicht verbrauchten Budget kauften.

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