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Buchführung: Berater sehen Handlungsbedarf bei nahezu allen Unternehmen

Ende Juli hat die Oberfinanzdirektion NRW eine Verfügung zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz GoBD – erlassen.

Aktuelle Betriebsprüfungen zeigen, dass bei nahezu allen Unternehmen Handlungsbedarf besteht. Betriebsprüfer prüfen vorgelegte Bücher und Aufzeichnungen zunehmend auf rein formelle Fehler. Folge sind Strafzuschätzungen, die Steuermehrbelastungen in Höhe von 8 bis 10 % des Jahresumsatzes verursachen können.

„Die Gangart der Finanzverwaltung wird jetzt spürbar verschärft. Die Verfügung der Oberfinanzdirektion NRW erlaubt es den Betriebsprüfern sogar, die eigentlich erst seit 2015 geltenden Anforderungen in noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen anzuwenden. Spätestens mit dieser Verfügung sollten Unternehmen die GoBD umsetzen, um das Risiko einer höheren Steuerbelastung als Folge einer Betriebsprüfung gering zu halten“, sagt Thomas Nöthen, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Partner von DHPG. Betroffen von den GoBD ist jedes Unternehmen – von der kleinen Arztpraxis bis hin zum Großunternehmen.

Ende 2014 hatte die Finanzverwaltung des Bundes die Grundsätze zur Buchführung und zur Aufbewahrung von steuerrelevanten Daten dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Die daraus resultierenden Regelungen sollten Unternehmen seit Jahresanfang 2015 beachten. Deshalb sind Anpassungen in den Buchführungsabläufen notwendig. Alle steuerrelevanten Prozesse und außersteuerlichen Aufzeichnungspflichten müssen demnach für einen Dritten verständlich und nachvollziehbar dokumentiert werden.

„Fehlt eine solche Verfahrensdokumentation“, so Nöthen, „leiten Betriebsprüfer künftig auch daraus einen Mangel ab.“ Er meint: „Schätzungsbefugnisse der Betriebsprüfer können sich jetzt schon aus der so genannten System- und Verfahrensprüfung ableiten. Das verschärft die Situation für Unternehmen dramatisch, weil schon formelle Mängel zu steuerlichen Nachteilen führen werden.“

Kontakt: www.dhpg.de 

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