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BBW informiert über Reach-Definitionen

Für die Bürowirtschaft gab es in der Diskussion über die Auslegung der europäische Chemikalienverordnung „Reach“ einige Interpretationspunkte. Der Bundesverband für Bürowirtschaft informiert über Grenzfälle und Definitionen.

Die EU-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, schafft ein integriertes System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. Dabei geht es unter anderem um die Zusammensetzung von Kugelschreiberminen, Tinten, Toner, Farbbänder, Klebebänder, Etiketten und Feuchtwischtücher. Sie müssen in eine der drei möglichen Kategorien Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse eingeordnet werden, für die im Rahmen der Chemikalien-Verordnung verschiedene Pflichten gibt.

Die Kugelschreibermine beispielsweise war bislang als Ganzes ein „Erzeugnis“. Die Definition bei „Reach“ ist genauer: Die Kugelschreibermine besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil ist die Füllung, in Reach-Begriffen eine „Zubereitung“, die aus verschiedenen „Stoffen“ hergestellt wird, aber keine gebrauchsspezifische Form hat. Nur damit die Zubereitung verwendet werden kann, wurde sie in eine geeignete Verpackung gefüllt, die Minenhülle. Diese ist ein Erzeugnis. Bei Tinten und Tonern ist es ähnlich: Die Füllungen sind „Zubereitungen“, die Kartuschen sind „Erzeugnisse“. Klebebänder und Etiketten führen in der Bürowirtschaft ebenso wie Feuchtwischtücher, EDV-Reinigungstücher oder Farbbänder für Schreibmaschinen jedoch an die Grenzen der Definitionen.

Weil es viele Grenzfälle gibt und die EU-Kommission anhand einiger Beispiele die notwendigen Überlegungen aufzeigen wollte, gibt es Handlungsleitfäden. Der Leitfaden ist zwar offiziell nur ein Entwurf, an dem sich aber laut BBW nicht mehr viel ändern wird. Mitglieder des BBW und des Forum Bürowirtschaft können die beiden englischsprachigen Dokumente bei der Geschäftsstelle (bbw@einzelhandel.de) erhalten.

Kontakt: www.buerowirtschaft.info

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