Informationsreihe zum ElektroG: Händler müssen Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen
- 13.06.2016
- Monitor
- red.
„Obwohl die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte seit Monaten bekannt ist, trifft sie viele Händler immer noch unvorbereitet“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. „Wer mögliche Verbraucherklagen vermeiden will, sollte sein Geschäft umgehend auf die Rücknahmepflicht einstellen.“
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten ab dem 24. Juli. Dann endet eine neunmonatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.
Diese neuen Rückgabemöglichkeiten werden für Verbraucher geschaffen: Bei der 1:1-Rücknahme geben sie ein Altgerät kostenlos zurück, wenn sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Händler müssen aber auch dann Altgeräte zurücknehmen, wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Dies gilt jedoch nur bei solchen Altgeräten, deren Kantenlänge kleiner als 25cm ist.
„Einige Händler bieten bereits heute eine freiwillige Rücknahme an, auch wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind“, erklärt Olsok. „Für Händler kann dies ein Service sein, um Kunden zu binden.“
Rücknahmelösung für Händler
Die Bitkom Servicegesellschaft informiert im Rahmen einer ElektroG-Roadshow für Online-Händler über die Herausforderungen der aktuellen Gesetzgebung zu Elektroaltgeräten im In- und Ausland. Der „Weee-Full-Service“ der Bitkom Servicegesellschaft bietet Händlern eine Rücknahmelösung für Altgeräte an und unterstützt Unternehmen bei der Registrierung im Ausland. Als Partner dabei sind neben den deutschen Industrie- und Handelskammern die Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser, die Unternehmensberatung Clover Consulting sowie das Entsorgungsunternehmen Noventiz. Kostenfreie Anmeldungen sind unter www.elektrog-roadshow.de möglich. Start war am 14. Juni in Berlin. Weitere Termine sind am 16. Juni in Kassel sowie am 22. Juni in Bielefeld angesetzt.
Welche Folgen das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für die Branche, insbesondere auch für das Segment Tinte und Toner hat, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von BusinessPartner PBS.