Häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen
- 13.08.2010
- Monitor
- red.
Die Richter in Karlsruhe urteilten, dass eine Regelung des Einkommenssteuergesetzes vom Gesetzgeber im Jahre 2007 verfassungswidrig sei. Dadurch dürfen Beschäftigte nun wieder Aufwendungen für die Einrichtung eines Heimbüros steuerlich absetzen, wenn das Heimbüro für berufliche Tätigkeiten genutzt wird, der Arbeitsplatz zwingend erforderlich ist und der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Zudem muss der Arbeitgeber Letzteres schriftlich für das Finanzamt bestätigen.
Kontakt: www.bundesverfassungsgericht.de