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Das neue Verpackungsgesetz betrifft insbesondere Onlinehändler, da Versandverpackungen erstmals als systempflichtig festgelegt werden. (Bild: lenscap67/GettyImages)
Das neue Verpackungsgesetz betrifft insbesondere Onlinehändler, da Versandverpackungen erstmals als systempflichtig festgelegt werden. (Bild: lenscap67/GettyImages)

Entsorgung: Neues Verpackungsgesetz bringt neue Pflichten

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) löst am 1. Januar 2019 die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Die Änderungen betreffen grundsätzlich jeden Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer in Deutschland, der Waren für eine Lieferung an private Endverbraucher erstmalig verpackt und gewerbsmäßig in Verkehr bringt.

Insbesondere Online-Händler sind von dem neuen Gesetz betroffen und müssen nun ihre Verpackungen lizenzieren, darauf verweist das Deutsche Institut für Marketing (DIM) in Köln. Bisher gilt laut Verpackungsverordnung, dass jeder Erstinverkehrbringer einen Beitrag für das Recycling seiner ausgelieferten Verpackungen zu leisten hat. Als Gegenleistung sorgen die Dualen Systeme, wie der Grüne Punkt, für die Sammlung und das Recycling der Verpackungen nach Gebrauch. Das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung wird nun in Zukunft durch das Verpackungsgesetz und die damit einhergehende Registrierungspflicht strenger geregelt.

Der eigentliche Grund für das neu in Kraft tretende Verpackungsgesetz anstelle einer Neuformulierung der Verpackungsverordnung ist die Schaffung der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Die Zentrale Stelle soll für eine bessere Kontrolle sowie einen fairen Wettbewerb sorgen. Außerdem wird die Transparenz der Lizenzierung erhöht, sodass unter anderem Trittbrettfahrer einfacher identifiziert werden können. Das Ziel der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist folglich, die Schwächen der bisherigen Verpackungsverordnung zu beheben.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen können ab sofort bei einem dualen System, etwa dem Grünen Punkt, gemeldet werden. Vom 1. Januar 2019 an wird dann eine Registrierung der Verpackungsarten und -mengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister gesetzlich vorgeschrieben. Verpackungen, die erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, bedürfen demnach einer Beteiligung an einem dualen System.

Momentan kennen viele, besonders kleinere Unternehmen, ihre Pflichten bezüglich der momentan noch geltenden Verpackungsverordnung nicht, heißt es weiter. Dadurch würden weit mehr Verpackungen separat gesammelt und recycelt, als überhaupt bei den dualen Systemen angemeldet sind. Durch das neue Verpackungsgesetz sollen die Anmeldungsvorgänge und somit die Systembeteiligungen besser nachzuvollziehen sein. Auch einen Anreiz, Verpackungen ökologisch vorteilhaft und recyclingfähig herzustellen, soll das neue Gesetz geben. Neben den Neuerungen, wie der Zentralen Stelle Verpackungsregister, wird zudem in zwei Schritten die Recyclingquote angehoben. Der erste Schritt der Anhebung erfolgt ab 2019, der zweite ab 2022. „Grundsätzlich ist es ratsam, sich auf längerfristige Sicht Gedanken hinsichtlich der recyclinggerechten Konzeption, Produktentwicklung und Optimierung der Verpackung zu machen“, betont das Deutsche Institut für Marketing. Das DIM in Köln ist ein Anbieter von Weiterbildungen rund um Marketing, Produktmanagement und Vertrieb.

Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz: https://www.marketinginstitut.biz/blog/verpackungsgesetz/ 

Kontakt: www.marketinginstitut.biz 

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