Neue Lizensierungspflicht für Verpackungen
- 15.12.2008
- Monitor
- Werner Stark
Diese neue gesetzmäßige Verpflichtung bezieht sich auch auf Tragetaschen und Beutel, die erst an der Ladentheke befüllt werden und als Serviceverpackungen bezeichnet werden. Nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist jeder Einzelhändler als "Erstinverkehrbringer" zur Lizensierung verpflichtet. Dafür braucht die Verpackung ab dem neuen Jahr nicht mehr mit zum Beispiel dem Grünen Punkt gekennzeichnet werden. Bei Serviceverpackungen hat der Einzelhändler auch die Möglichkeit, diese Pflichten auf den Großhändler oder den Hersteller zu übertragen. Von der Weitergabe dieser Pflichten darf aber nur einmal Gebrauch gemacht werden.
In diesem bürokratischen Lizensierungsdschungel hat der Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. (IPV) praxisfreundliche Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Dazu hat der Verband mit dem Entsorgungsunternehmen Vfw GmbH in Köln eine Vereinbarung getroffen, von der die Kunden der IPV-Mitgliedsunternehmen profitieren können. Weitere Infos dazu gibt es auf der Website des Verbandes.
Kontakt: www.ipv-verpackung.de