Computer sollen energieeffizienter werden
- 16.08.2013
- Monitor
- Michael Smith
Mit dieser Verordnung wird der Wirkungsbereich der zu Grunde liegenden Ökodesign-Richtlinie (EG 125/2009) wie geplant auf eine weitere Produktgruppe ausgedehnt, um den Energieverbrauch in der EU zu beschränken. Der Geltungsbereich der neuen Verordnung umfasst Desktop-Computer, Workstations, Notebooks, Tablets und Server. Nicht von der Verordnung erfasst sind Spielekonsolen und Dockingstations. Die EU-Verordnung tritt in zwei Stufen 2016 in Kraft tritt. Die erste Stufe beginnt zum 1. Juli 2014. In der zweiten Stufe, die zum 1. Januar 2016 beginnt, werden die Mindestanforderungen an die Hersteller weiter erhöht.
Nachdem Computer bei der „Stand-by-Verordnung“ (EU 1275/2008) bewusst ausgeschlossen worden waren, wird in der neuen Richtlinie auch der Stromverbrauch für den Ruhezustand sowie den ausgeschalteten Zustand begrenzt. Ab Juli 2014 müssen die Hersteller zudem die Energieverbrauchswerte in den technischen Informationen sowie im Internet bereitstellen. Auch sind die Hersteller von Notebooks künftig verpflichtet gesondert darauf hinzuweisen, wenn Akkus nicht vom privaten Benutzer ausgetauscht werden können.
Durch die neue Verordnung will die EU deutliche Energieeinsparungen bis 2020 erzielen. Die Richtlinie soll spätestens Ende 2016 überprüft werden. Im diesem Rahmen sollen dann weitere Umweltaspekte neben der Energieeffizienz untersucht werden, wie beispielsweise Beständigkeit, Recyclingfähigkeit oder Informationen zum Gehalt an kritischen Rohstoffen.
Weiterführende Informationen finden Sie in der neuen Ökodesign-Richtlinie (617/2013)
Kontakt: ec.europa.eu