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Florian Pronold vom Bundesumweltministerium stellt mit den Vorständen der Stiftungen ear und GRS das neue Logo vor: Die Sammelstellen für alte Elektrogeräte und Batterien sollen einheitlich und umfassender gekennzeichnet werden. (Bild: G2 Projekt/Eva Häbe
Florian Pronold vom Bundesumweltministerium stellt mit den Vorständen der Stiftungen ear und GRS das neue Logo vor: Die Sammelstellen für alte Elektrogeräte und Batterien sollen einheitlich und umfassender gekennzeichnet werden. (Bild: G2 Projekt/Eva Häberle)

Alte Elektrogeräte und Batterien: Neues Logo für die Sammelstellen im Handel

Die Sammelstellen für alte Elektrogeräte und Batterien sollen künftig einheitlich und umfassender gekennzeichnet werden. Dazu führen die Stiftungen für die Rücknahme von Elektroaltgeräten und Batterien, ear und GRS, ein Sammellogo ein.

Die Sammelstellen für alte Elektrogeräte und Batterien sollen einheitlich und umfassender gekennzeichnet werden. Dazu führen die beiden Stiftungen für die Rücknahme von Elektroaltgeräte und Batterien, ear und GRS, ein neues Sammellogo ein. Die Rücknahmestellen im Handel und in den Kommunen sollen so besser erkennbar sein. Handel und Kommunen unterstützen das Projekt und empfehlen ihren Mitgliedern, sich an der Sammelstellenkennzeichnung zu beteiligen. Es gibt in Deutschland mehr als 200.000 solcher Sammelstellen.

Die Rücknahme ist Voraussetzung für die Wiederverwertung der enthaltenen Rohstoffe. Umweltschäden zu verhindern beziehungsweise die Wiederverwertung der Sekundärrohstoffe zu fördern ist Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie des Batteriegesetzes. Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind demnach alle großen Händler verpflichtet, die auf mehr als 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Online-Handel. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand-und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Händler, die nicht unter die Pflicht fallen, können wie auch schon vor dem Inkrafttreten des novellierten Gesetzes, Elektro-Altgeräte weiterhin freiwillig zurücknehmen.

Kontakt: www.bmu.de 

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